HeimatERBE betreibt neben anderen auch solche Flächen, die eine Bergbauvergangenheit haben (und infolgedessen unter Bergaufsicht standen).
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Im Rahmen der zugehörigen Abschlussbetriebsplanverfahren und der damit verbundenen Entlassung aus der Bergaufsicht sind diese Flächen in Teilen (aus geologischen und geotechnischen Gründen) bepflanzt worden (a), überwiegend jedoch nicht (b).
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1. Bei einer Begrünung/Bepflanzung handelt es sich – wie beispielsweise häufig auf Haldenkörpern – um Maßnahmen des Erosionsschutzes. Fragen der Biotopentwicklung und des Artenschutzes sind dabei – jedenfalls bislang – ohne Relevanz gewesen (wir schließen nicht aus, dass HeimatERBE hier Gesetzgebung und Exekutive künftig zu mehr Anspruch an Rekultivierungsmaßnahmen motiviert). In diesen Fällen entsteht eine ökologische Entwicklungsperspektive erst durch HeimatERBE und seine Partner.
2. In der Regel haben HeimatERBE Flächen aber nach dem Bergbau (industrielle) Folgenutzungen erlebt. Mit dieser Folgenutzung erlosch die Rekultivierungsverpflichtung der ehemaligen Bergwerksbetreiber. Typisches Beispiel hierfür ist unsere Fläche Ewald 5 (ehemaliger Bewetterungsstandort). Dort wurden teils parallel, überwiegend aber nach der Bergbaunutzung ein Betonwerk, eine Zementfabrik, eine Geflügelfarm und eine Baustellen-Logistik (Verfügungsfläche) betrieben. Rekultivierung hat zu keiner Zeit stattgefunden. Dementsprechend ist der Zustand dieser Fläche heute.
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Für die Herstellung von Zukunfts- oder besser: Enkelfähigkeit dieser Flächen ist mithin also niemand verantwortlich oder gar zuständig. Ihre ökologische und soziale Aufwertung ist ein kuratives Wirken, das HeimatERBE und seine Partner freiwillig und im Dienst kommender und gegenwärtigen Generationen betreiben.
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Unsere Planungen sehen vor, die Flächen für viele Dekaden ökologisch zu entwickeln und damit wieder zu ökosystemisch leistungsfähigen Zukunftsarealen auch für uns Menschen zu machen. Wenn wir es nicht tun, tut dies jedenfalls auf den von uns angekauften Arealen niemand.